Kinder auf Mallorca erhalten keinen Unterhaltsvorschuss

4. März 2010

Eine geschiedene Mutter mit ihren zwei Kindern ist nach Spanien ausgewandert. Der Vater bleib in Deutschland und sollte eigentlich Unterhalt an die Kinder zahlen. Doch dieser weigerte sich, da die Kinder mit der Mutter auf Mallorca leben. Die Mutter klagte auf Unterhaltsvorschuss und die Richter haben sie abgewiesen: Weil sie auf Mallorca wohnt, gibts kein Vorschuss vom Staat.

Die Richter des Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz wiesen die Klage von zwei minderjährigen Kindern ab, die bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter auf Mallorca leben. Kinder die im Ausland leben und dessen Vater kein Unterhalt zahlen will, erhalten auch keinen Unterhaltsvorschuss. Dieser Vorschuss stehe nämlich nur Kindern zu, die in Deutschland leben und nicht im Ausland, wie in dem Fall der zwei Mallorca Kinder.

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